Sie haben als Gewerbetreibender, Arzt oder Freiberufler einen Schuldner vor sich, der nicht zahlt? Wir setzen Ihre Forderung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung durch.
Wir nutzen alle Möglichkeiten der modernen EDV und des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens mittels elektronischen Datenaustauschs mit den Gerichten, sog. EGVP.
Ihr Vorteil gegenüber der Beauftragung von Inkassodiensten: unsere juristische Ausbildung und Praxis.
Gleichzeitig sind Inkassokosten mangels Effektivität nicht auf den Schuldner abwälzbar, wenn bekannt ist, dass der Schuldner gegen den Anspruch Einwendungen erheben wird. In diesem Fall, so die Rechtsprechung, hätte der Gläubiger direkt einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen können.
Sie suchen einen Anwalt, der Ihre Forderungen durchsetzt? Buchen Sie jetzt online einen Termin mit wenigen Klicks, per Telefon (0511 / 260 96 900) oder per Mail unter info@kanzlei-gerold.de.
In Ihrem Fall wegen Inkasso werden Sie vertreten durch